Facebook (Eigenschreibweise: facebook; englisch „Gesichtsbuch“) ist eine Online-Gemeinschaft zum Erstellen, Betreiben und Pflegen sozialer Netzwerke, die von dem US-amerikanischem Unternehmen Facebook Inc. mit Sitz im kalifornischen Menlo Park betrieben wird und in dessen Privatbesitz ist. Das Angebot wurde im Februar 2004 eröffnet.
Das Internetportal wird heute von Millionen von Menschen weltweit privat und beruflich genutzt und gehört zu den am häufigsten besuchten Netzwerkangeboten. Im Januar 2012 verzeichnete Facebook weltweit rund 845 Millionen aktive Nutzer und kündigte am 2. Februar den Börsengang an. Im April 2012 kündigte Facebook die Übernahme des Foto-Sharing-Dienstes Instagram für eine Milliarde US-Dollar sowie des Couponing-Spezialisten Tagtile an. Voraussetzung der Nutzung Facebooks ist eine Registrierung, woraufhin ein persönliches Profil angelegt wird. Facebook ermöglicht jedem Benutzer, der nach eigenen Angaben mindestens 13 Jahre alt ist, Mitglied zu werden.
Das Angebot steht wegen dessen Datenschutzpraktiken in der Kritik. Hinzu kommen erhebliche Verstöße gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. Nach zahlreichen Beschwerden bei der irischen Datenschutzbehörde hat diese in einem ersten Bericht im Dezember 2011 die Datenschutzpraktiken von Facebook in 46 Punkten scharf kritisiert und Nachbesserungen gefordert.
Gründung
Die Plattform wurde 2004 von Mark Zuckerberg gegründet, der an der Harvard-Universität als Sophomore Psychologie und Informatik studierte. Er hatte zuvor Facemash, ein inoffizielles bebildertes Jahrgangsverzeichnis erstellt, bei dem Studenten die Bilder anderer Kommilitonen im Internet bewerten konnten. In Harvard war die offizielle Online-Umsetzung der offiziellen, gedruckten Jahrgangsverzeichnisse aufgrund von Datenschutzbedenken nur langsam in Gang gekommen. Das erweiterte Konzept verbreitete sich zunächst über die Ivy-League-Universitäten und anschließend weltweit. Die Plattform erreichte im September 2011 rund 800 Millionen Mitglieder weltweit.
Geschichte
Mark Zuckerberg entwickelte facemash.com, den Vorgänger von Facebook, im Oktober 2003, während er an der Harvard University war. Dem Harvard Crimson zufolge war diese Website vergleichbar mit der Website Hot or Not und stellte ein Bewertungssystem für Studenten am Campus dar. Er stellte dazu die Fotos verschiedener Studentinnen, ohne eine Erlaubnis eingeholt zu haben, ins Netz und forderte die Besucher der Seite auf, die Attraktivität von je zwei zufällig ausgewählten Personen anhand ihrer Fotos zu bewerten. Nach massiven Protesten zog er die Seite wenige Tage später wieder zurück. Laut eigener Aussage wurde ihm durch diese Erfahrung bewusst, dass er bei zukünftigen Projekten mehr Wert auf Sicherheit legen und die Verletzung von Urheberrechten vermeiden müsse.
Mark Zuckerberg gründete das Unternehmen am 4. Februar 2004 und entwickelte Facebook gemeinsam mit den Studenten Eduardo Saverin, Dustin Moskovitz und Chris Hughes im Februar 2004 an der Harvard University ursprünglich nur für die dortigen Studenten. 2004 stieg Sean Parker (Mitbegründer von Napster) als Berater in das Facebook-Team ein und bekam 7 Prozent Anteile an Facebook. Nachdem Parker wegen Kokainbesitzes verhaftet worden war, war er dazu gezwungen, Facebook zu verlassen.
Später wurde die Website für Studenten in den Vereinigten Staaten freigegeben. Weitere Expansionsschritte dehnten die Anmeldemöglichkeit auch auf High Schools und auf Unternehmensmitarbeiter aus. Im September 2006 konnten sich auch Studenten an ausländischen Hochschulen anmelden, später wurde die Seite für beliebige Nutzer freigegeben. Im Frühjahr 2008 wurde die Website neben Englisch auch in den Sprachen Deutsch, Spanisch und Französisch angeboten, ab zweitem Quartal 2008 folgten weitere Sprachen, sodass heute über 80 Lokalisierungen angeboten werden.
Funktionen
Jeder Benutzer verfügt über eine Profilseite, auf der er sich vorstellen und Fotos oder Videos hochladen kann. Auf der Pinnwand des Profils können Besucher öffentlich sichtbare Nachrichten hinterlassen oder Notizen/Blogs veröffentlichen. Alternativ zu öffentlichen Nachrichten können sich Benutzer persönliche Nachrichten schicken oder chatten. Freunde können zu Gruppen und Events eingeladen werden.
Facebook verfügt zudem über einen Marktplatz, auf dem Benutzer Kleinanzeigen aufgeben und einsehen können. Durch eine Beobachtungsliste wird man über Neuigkeiten, z. B. neue Pinnwandeinträge auf den Profilseiten von Freunden informiert. Die Benutzer auf Facebook sind in Universitäts-, Schul- und Arbeitsplatznetzwerke eingeteilt.
Anwendungen
Das Unternehmen öffnete im Mai 2007 seine Plattform für Anwendungen von Drittanbietern. Entwicklern steht über die Facebook Platform eine Programmierschnittstelle (API) zur Verfügung, mit der sie Programme schreiben können, die sich dem Design von Facebook anpassen und nach Erlaubnis der Nutzer auf deren Daten zugreifen können.
Facebook-Mitglieder können die angebotenen Programme in ihre Profilseiten integrieren. Die Bandbreite umfasst Spiele und andere Kommunikationsanwendungen. Nach Unternehmensangaben waren im Oktober 2009 mehr als 350.000 Applikationen verfügbar. Allerdings erreicht nur ein kleiner Teil davon mehr als 100.000 Nutzer im Monat. Mit über 49 Millionen aktiven Nutzern ist das Onlinespiel CityVille die derzeit beliebteste Facebook-Applikation.
Beobachter bewerten die Öffnung der Plattform als wichtigen Schritt, um die Attraktivität von Facebook zu erhöhen und damit die Nutzerzahl zu steigern. Allerdings wuchs das Angebot derart rasant, dass Nutzer über die Unübersichtlichkeit klagten. Einige Applikationen sind vor allem darauf ausgelegt, sich möglichst schnell zu verbreiten. Um dem entgegenzuwirken, werden Rückmeldungen von Nutzern ausgewertet und gegebenenfalls Anwendungen gesperrt, die gegen die Richtlinien verstoßen.
Connect
Mit Facebook Connect bietet das Unternehmen eine Lösung zur Einmalanmeldung an. Registrierte Nutzer können über diese Funktion ihre Anmeldedaten auf anderen Websites verwenden, ohne sich dort registrieren zu müssen. In bestimmten Fällen ist es zudem möglich, Inhalte wie das Profil, Fotos, Kontaktlisten und Kommentare mitzunehmen. Im Gegenzug zeigt Facebook Aktivitäten in den jeweiligen Portalen in seinem eigenen Angebot an, sodass die Freunde eines Mitglieds diese sehen können.
Nach einer Testphase ging der Anmeldedienst im Dezember 2008 an den Start. Mittlerweile unterstützen ihn nach Unternehmensangaben mehr als 240.000 Websites und Geräte, mehr als 60 Millionen Nutzer greifen jeden Monat darauf zu. Unter den Kooperationspartnern sind namhafte Unternehmen wie Yahoo!, Lufthansa, die Washington Post oder in Deutschland das Online-Portal Bild.de.
Auch mehrere Spielkonsolen verwenden den Anmeldedienst. Nutzer der mobilen Konsole Nintendo DSi können beispielsweise mit der integrierten Kamera gemachte Bilder auf Facebook hochladen. Die Xbox 360 erlaubt seit einer Aktualisierung den direkten Zugriff auf das Netzwerk. Mit der PlayStation 3 können Spieler Transaktionen im PlayStation-Store und neu erhaltene Trophäen auf der persönlichen Facebook-Seite anzeigen lassen. Der Nachfolger von Facebook Connect, das Open Graph protocol, wurde 2010 auf der f8-Entwicklerkonferenz vorgestellt.
Graph
Das Open Graph protocol ist der Nachfolger der Schnittstelle Facebook Connect und bietet Entwicklern Zugang zur Facebook-Plattform. Über die API können Entwickler auf einfache Weise auf die Daten des sozialen Netzwerks zugreifen und eigene Anwendung programmieren. Im Rahmen der f8-Entwicklerkonferenz 2010 hat Facebook verschiedene vorprogrammierte Lösungen für externe Websites vorgestellt, die sogenannten sozialen Erweiterungsmodule (englisch „Social Plugin“).
Über diese Plug-ins können Website-Betreiber einfach kleine Anwendungen mit minimalem Programmieraufwand im eigenen Portal integrieren. Die beliebtesten Plug-ins sind der Like Button, die Like Box und die Facebook Comment Box. Des Weiteren existieren Anwendungen für Empfehlungen, einen „Activity Stream“ oder die Anmeldung mit Facebook.
Abgesehen von diesen vorprogrammierten Lösungen kann jeder Entwickler selbst mit dem Open Graph seinen Webauftritt erweitern und mit Facebook verbinden. Die Daten des Nutzers erhält eine Website allerdings erst dann, wenn der Nutzer dies ausdrücklich selbst autorisiert hat. So ist z. B. Einmalanmeldung über Facebook ohne Weiteres möglich. Die konkreten Anwendungsfälle des Open Graphs können sehr unterschiedlich sein, da jeder Entwickler selbst entscheidet, wie er konkret mit den Daten umgeht.
Bereits wenige Tage nach der Vorstellung des Open Graphs wurden die Funktionen auf über 100.000 Websites eingebunden. Mittlerweile nutzen über eine Million Websites die verschiedenen Funktionen des Open Graphs.
Mobil
Spezielle Facebook-Clients sind mittlerweile für verschiedene mobile Plattformen verfügbar (Windows Mobile, BlackBerry, Apple iPhone/iPod touch, S60, Android, HP webOS, bada etc.). Außerdem gibt es drei mobile Portale für mobile Browser mit und ohne Sensorbildschirm-Unterstützung, sowie einer rein textbasierenden Seite, die aus einigen ausgewählten Handynetzen kostenlos erreichbar ist.
Des Weiteren besteht ein Angebot zur Statusaktualisierung und verschiedenen anderen Funktionen per SMS, welcher jedoch in Deutschland nur aus dem O2-Netz funktioniert. In Österreich werden A1 und 3 unterstützt. Der Versand der Kurznachricht an die Nummer 2665 (BOOK) bzw. 13225 in Österreich kostet den normalen SMS-Tarif. Der Empfang der Nachrichten von Facebook (z. B. Statusmeldungen, neue Nachrichten usw.) ist kostenlos. Zum Freischalten muss eine Kurznachricht mit dem Buchstaben „f“ an die 2665 gesendet werden, anschließend erhält der Nutzer einen Code auf dem Mobiltelefon, den er bei Facebook angeben muss und die Nummer daraufhin freigeschaltet wird.
Seit dem 1. September 2010 ist es, wie bereits längere Zeit in anderen Ländern, aus dem gesamten E-Plus-Netz möglich, unter dem Dienst Facebook Zero (durch den Aufruf der Adresse 0.facebook.com) kostenlos auf Facebook zuzugreifen. Dabei werden jedoch keine Bilder oder andere Multimedia-Inhalte angezeigt. Zum Anzeigen dieser muss auf die gewöhnliche mobile Seite gewechselt werden, wodurch ohne Pauschaltarif Internetkosten entstehen.
Am 13. Oktober 2010 hat Facebook eine Funktion zum Einrichten von Einmal-Passwörtern eingerichtet. Der Nutzer muss zuvor seine Handynummer im Portal freigeschaltet haben. Durch den Versand einer Kurznachricht mit dem Inhalt otp an die 2665 wird der Nutzer anhand der Handynummer identifiziert und ihm ein temporäres Passwort zugeschickt, das 20 Minuten lang gültig ist. Dieses Verfahren soll mehr Sicherheit bei der Benutzung von öffentlichen Internetzugängen gewährleisten.
Orte
Mitte August 2010 stellte Mark Zuckerberg eine zusätzliche Funktion vor: Facebook-Orte (englisch „Facebook Places“). Diese Erweiterung ermöglicht den Nutzern anderen mitzuteilen, wo sie sich gerade befinden und mit wem sie gerade zusammen sind. Außerdem kann sich ein Nutzer anzeigen lassen, welche Freunde gerade ihren Standort mitgeteilt haben. Dieser standortbezogene Dienst stellt eine Adaption der Gowalla- und Foursquare-Funktion dar und wurde zunächst nur in den Vereinigten Staaten gestartet. Die Einführung des Dienstes in Deutschland fand am 5. Oktober 2010 statt. Die Funktion ist nur in den Facebook-Anwendungen und über die Facebook-Website für Smartphones verfügbar.
Seit dem 3. November 2010 bietet Facebook mit dem neuen Produkt Deals Marketingmöglichkeiten für lokale Unternehmen. Der Dienst heißt in der deutschen Version „Facebook-Angebote“ und wurde am 31. Januar 2011 in Deutschland vorgestellt. Beim Start des neuen Dienstes haben verschiedenste Unternehmen mitgewirkt und Rabatte angeboten.
Chronik
Am 16. Dezember 2011 wurde die Funktion Chronik (englisch „Timeline“) freigeschaltet. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, mit Facebook einen Lebenslauf zu erstellen.
Videoanrufe
In Kooperation mit Skype stellt Facebook die Funktion unter dem Motto „Manchmal sind Emoticons einfach nicht genug“ vor. Hiermit soll es möglich sein, eine Videokonferenz mit Freunden und Bekannten, die eine Webcam besitzen, herzustellen. Diese Funktion ist seit dem 1. September 2011 für alle Nutzer in Deutschland verfügbar.
Video-on-Demand
Im Februar 2012 ging Facebook eine Kooperation mit dem Video on Demand Portal Prescreen ein. Diese werden nach und nach Independent Filme auf Facebook und Prescreen.com zeigen. Den Anfang machte Jeremiah Sayys Thriller Of Silence.
Technik
Facebook betreibt in seinen Rechenzentren CentOS-Server – früher mit Apache, heute mit einer eigenen HTTP-Server-Software -, sowie mit PHP und einem selbst entwickelten Datenbanksystem namens Cassandra. Eine Anbindung von externen Clients an die interne Chat-Plattform wird über das XMPP-Protokoll realisiert, wobei die Kommunikation zu anderen XMPP-Servern unterbunden wird. Zahlreiche Eigenentwicklungen aus der Installation werden als freie Software veröffentlicht: die Datenbank Cassandra, HipHop, Tornado, Thrift, Scribe … Als „Gold“-Sponsor des Apache-Projektes fördert Facebook die freie Software auch finanziell mit 40.000 US-Dollar jährlich.
Infrastruktur
Jeff Rothschild gab in einer Präsentation Anfang Oktober 2009 bekannt, dass die Infrastruktur von Facebook aus 30.000 Servern bestehe. Anhand einer im Juni an der Velocity Conference von Tom Cook (Facebook) veröffentlichten Präsentation dürfte die Anzahl der in der Infrastruktur genutzten Server sich innerhalb von neun Monaten auf rund 60.000 verdoppelt haben.
Seitenkategorien
Facebook bietet nicht nur Privatpersonen die Möglichkeit, eine Seite zu erstellen und zu betreiben, sondern hat auch ein breit gefächertes Angebot für Künstler, bekannte Personen, Unternehmen und Marken.
Facebook unterscheidet folgende Seitenkategorien:
- Lokales Unternehmen oder Ort;
- Unternehmen, Organisation oder Institution;
- Marke oder Produkt;
- Künstler, Band oder öffentliche Person;
- Unterhaltung;
- Anliegen oder Gemeinschaft.
Derartige Auftritte sind Teil des Social-Media-Marketings bzw. der Public-Relations-Aktivitäten. Mögliche Ziele der Auftritte:
- den Aufbau und die Pflege eines positiven Markenimages zu begünstigen,
- die Bekanntheit zu steigern,
- die Besucherzahlen einer Website zu optimieren,
- die Kundenakquisition positiv zu beeinflussen (Word-of-Mouth; Empfehlungsmarketing),
- die Kundenbindung zu erhöhen,
- Produkte/Dienstleistungen/Angebote weiterzuentwickeln (Innovationsmanagement; z. B. Diskussion von möglichen Produkteigenschaften) und
- potenzielle Mitarbeiter zu rekrutieren (Social Recruiting; Einblick in die Unternehmenskultur).
In der Regel gelingt die Akquisition von Fans auf Facebook einfacher, je emotionaler ein Produkt oder Dienstleistung ist. Selbstverständlich hat der Bekanntheitsgrad des Produktes einen überaus hohen Einfluss auf den Erfolg einer Seite.
Wirtschaftliche Lage
Facebook hat nach der Gründung im Jahr 2004 in mehreren Runden rund 1,24 Milliarden Dollar Kapital zur Finanzierung erhalten. Das Geschäftsmodell basiert vor allem auf Werbung, Gebühren für die Mitgliedschaft schließt das Unternehmen aus. Im Februar 2010 wurde in Hamburg die erste Deutschland-Filiale eröffnet, um die Zusammenarbeit von Marken und Unternehmen mit Kunden oder Fans auf Facebook zu verbessern. Die Deutschland-Filiale firmiert als Facebook Germany GmbH.
Geschäftsmodell
Die Facebook-Nutzung ist für Mitglieder kostenlos. Einnahmen soll vor allem das Werbegeschäft bringen. In den Vereinigten Staaten hat das Unternehmen den größten Anteil am Markt für Bannerwerbung (Stand: November 2010). Im Dezember 2010 wurde bekannt, dass Facebook in seinem Dienst neue E-Commerce-Angebote integrieren möchte. Dieser Social-Shopping-Marktplatz soll eine Alternative zum klassischen Online-Shopping darstellen, aber auch neue Mitglieder anlocken und zudem höhere Werbeeinnahmen generieren.
Kennzahlen
Da das Unternehmen nicht börsennotiert ist und eingeschränkten Publikationspflichten unterliegt, sind keine genauen Geschäftszahlen bekannt. Medien berichteten, dass der Umsatz 2008 rund 300 Millionen Dollar betrug, 2009 rund 800 Millionen Dollar. Für 2010 erwarte das Unternehmen einen Umsatz von rund 2 Milliarden Dollar, schrieb die Nachrichtenagentur Bloomberg.
Ob das Unternehmen Gewinne schreibt, ist nicht bekannt. Facebook erklärte im September 2010 aber, im damals abgelaufenen Quartal einen positiven Cashflow erreicht zu haben. Anfang 2011 wurden vertrauliche Kennzahlen bekannt, die nur an Investoren verteilt wurden.
Für die ersten neun Monate 2010 soll Facebook 355 Millionen US-Dollar netto verdient haben, bei einem Umsatz von 1,2 Milliarden US-Dollar. Die Geschäftszahlen seien jedoch nicht von einer Revisionsstelle geprüft worden. Das Unternehmen soll 50 Milliarden US-Dollar wert sein.
Finanzierung
Facebook hat in mehreren Finanzierungsrunden rund 1,24 Milliarden Dollar Kapital eingesammelt. Der erste Investor war der Internet-Unternehmer Peter Thiel. Auch der Softwarekonzern Microsoft hat sich an dem Unternehmen beteiligt. Das russische Investment-Unternehmen Mail.ru Group (früher Digital Sky Technologies) schoss in mehreren Schritten knapp 500 Millionen Dollar hinzu.
Im Januar 2011 beteiligte sich nach einem bislang unbestätigten Bericht der New York Times auch die US-Investmentbank Goldman Sachs mit rund 400 Millionen Dollar. Das Geldhaus soll zudem eine besondere Anlageform entwickeln, über die ausgewählte Kunden in Facebook investieren können. So sollen weitere 1,5 Milliarden Dollar zusammenkommen.
Mehrere Konzerne, darunter Yahoo und Viacom, versuchten, Facebook vollständig zu übernehmen, die Gründer lehnten jedoch alle Angebote ab. Der Börsengang wurde am 1. Februar 2012 beantragt und soll bis zu 5 Milliarden Dollar erlösen.
Kritik
Generelle Kritik am Datenschutz bei Facebook
Facebook steht regelmäßig für seine Datenschutzpraktiken in der Kritik. Besonders hervorzuheben ist hierbei ein Bericht der Stiftung Warentest, der den Datenschutz zehn führender sozialer Netzwerke miteinander vergleicht. Facebook belegt hierin zusammen mit LinkedIn und Myspace die hintersten Plätze aufgrund „erheblicher Mängel“ beim Datenschutz.
Oft berufen sich Facebook-Befürworter darauf, dass ein guter Datenschutz bei sozialen Netzwerken systembedingt kaum möglich sei. Allerdings zeigen andere soziale Netzwerke wie studiVZ und schülerVZ laut dem Test, dass ein deutlich besserer Umgang mit Nutzerdaten durchaus möglich ist.
Anonyme Registrierung
Auf Facebook ist es möglich, sich mit einer fiktiven Identität anzumelden. Der Nutzer wird jedoch ausdrücklich dazu aufgefordert, sich mit seinem echten Vor- und Nachnamen sowie seinem Geburtsdatum anzumelden. Die Eingabe von zwei Namen (also Vor- und Nachname) ist erforderlich. Zwar findet keine Überprüfung eines Benutzers statt, obwohl das etwa über die Mobilfunknummer möglich wäre, jedoch löschte Facebook bereits mehrmals in automatisierter Form ohne Vorwarnung Profile mit ungewöhnlichen Namen, hinter denen Fälschungen vermutet wurden.
Dadurch wurden auch Profile real existierender Personen gelöscht. Die Veröffentlichung von persönlichen Daten ist den Nutzern freigestellt. Andererseits wird nicht verhindert, dass Nutzer mehrere Profile anlegen. Facebook selbst schätzt, dass fünf bis sechs Prozent der angemeldeten Konten entweder nicht echt sind oder von einem Nutzer doppelt angelegt wurden. Das entspricht in Summe einer Zahl von bis zu 50 Millionen gefälschten Konten.
Ausspionieren fremder Kontakte
Bei der Eröffnung eines Facebook-Kontos wird nicht sofort überprüft, ob die Person der Besitzer der angegebenen E-Mail-Adresse ist. So kann der Anmelder eine fremde E-Mail angeben und über die Funktion „Freunde finden“ 20 Personen sehen, mit welchen der E-Mail-Besitzer Kontakt hatte. Um das zu verhindern, müssten zahlreiche Einstellungen vorgenommen werden, da auch E-Mail-Anbieter eine automatische Kontaktverbindung über Facebook eingebaut haben. Auch lassen sich über die Funktion „Freunde finden“ die Kontakte beobachten, die andere Nutzer bei Facebook haben, sofern das nicht durch besondere Einstellungen im Profil versteckt worden ist.
Offenlegung privater Daten bei bloßer Kenntnis der E-Mail-Adresse
Facebook hat eine Kooperation mit den Mailprovidern GMX und Web.de. Wenn z. B. ein GMX-Nutzer Nachrichten an eine E-Mail-Adresse eines Facebook-Nutzers schreibt, wird der GMX-Nutzer darüber informiert, dass der Empfänger seiner E-Mail bei Facebook registriert ist.
Während der Registrierung bei Facebook wird darauf nicht hingewiesen. In den häufig gestellten Fragen von GMX gibt es seit längerer Zeit einen Eintrag, der den Zusammenhang erläutert und eine Anleitung enthält, wie diese Funktion in den Einstellungen von Facebook deaktiviert werden kann. Aktuell weist GMX auf folgendes hin: „Standardmäßig ist bei neuen Facebook-Accounts die Erstellung eines sogenannten „öffentlichen Sucheintrags“ aktiviert.“
Personalisierte Werbung
Am 7. Oktober 2007 kündigte Facebook an, in allen vorhandenen Nutzerprofilen von mehr als 50 Millionen registrierten Nutzern personalisierte Werbung zuzulassen. Dabei sollen den bislang interessierten 60 Konzernen und Unternehmen persönliche Daten der Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Neben Alter, Geschlecht, Lieblingsbeschäftigungen, Wohnort, politischer Überzeugung, Lieblingsbüchern und -filmen umfassen die bereitgestellten Informationen auch den Bildungsstand und Hinweise auf persönliche Beziehungen.
Dagegen wendet sich in den Vereinigten Staaten erste Kritik, wie von Facebook-Nutzer Nate Weiner im Gespräch mit AP: „Was wäre, wenn du ein Buch bei Amazon kaufst, das `Der Umgang mit Aids` heißt, und jeder einzelne deiner Freunde erfährt davon?“ Denn das Problem ist, dass nun ein Unternehmen immer mehr persönliche, schlecht zu kontrollierende Angaben seiner Kunden (mit deren formeller Erlaubnis) speichert, das aber im Alltag nicht bewusst macht.
Ein Artikel im Guardian vom 14. Januar 2008 kritisierte die Gründer und Besitzer des Unternehmens in zahlreichen Punkten. Unter anderem zeigte er auf, wie die libertäre Gesinnung des Investors Peter Thiel, eines aus Deutschland stammenden Hedgefonds-Managers, einen Einfluss auf die Funktionsweise und Ausrichtung des Unternehmens haben könnte.
Verwertung von Nutzerdaten
Facebook änderte im Februar 2009 die Nutzungsbedingungen (englisch „Terms of Service“) dahin gehend, dass das Unternehmen die Daten von Mitgliedern zeitlich unbegrenzt verwenden durfte – auch nach Löschung bzw. Deaktivierung eines Nutzerkontos. Die Regelung betraf beispielsweise Kommentare, Fotos und Videos. Nach massiven Protesten von Nutzern, Daten- und Verbraucherschützern wurden die Regeln zunächst wieder auf den Stand vor den Änderungen zurückgesetzt.
Zudem kündigte das Unternehmen an, in bestimmten Fällen seine Nutzer künftig über Regeländerungen abstimmen zu lassen. Im April 2009 stellte Facebook modifizierte Nutzungsbedingungen zur Abstimmung, in denen Nutzern der Besitz ihrer Informationen zugesichert wird. Eine Mehrheit der Teilnehmer befürwortete die neuen Regeln. Obwohl die Inhalte (z. B. Fotos) im Besitz der Nutzer bleiben, erhält Facebook das Recht, alle Inhalte kommerziell zu nutzen und die Nutzungsrechte an Dritte weiterzugeben.
Auch nach der Änderung der Nutzungsbedingungen kommt Facebook immer wieder wegen seiner lockeren Datenverwertung in die Schlagzeilen. So speichert das Unternehmen nach einer Aktualisierung auf dem Mobiltelefon Kontaktdaten. Aber auch über eine Suchfunktion, über die Mitglieder die noch nicht gefundenen Freunde auf Facebook mit den Daten aus der E-Mail-Kontaktliste des E-Mail-Anbieters abgleichen und finden können, werden Daten von Nicht-Mitgliedern dauerhaft und ungefragt gespeichert.
Zuletzt wurden die Nutzungsbedingungen von Facebook indirekt durch ein Urteil des Oberlandesgerichtes Köln bestätigt. Ein Nutzer hat ein Foto von sich in seinem Nutzerprofil veröffentlicht. Eine Personensuchmaschine hatte dieses übernommen. Das Oberlandesgericht Köln wies die auf Unterlassung gerichtete Klage des Nutzers mit der Begründung zurück, dass dieser mit der Einstellung seines Fotos seine Einwilligung in einen Zugriff durch die Personensuchmaschine zumindest konkludent erklärt hätte. Zudem hätte er von der ihm von Facebook in den Nutzungsbedingungen eingeräumten Möglichkeit der Sperre gegenüber Suchmaschinen keinen Gebrauch gemacht, auf die das Gericht ausdrücklich verwiesen hat.
Auswertung/Nutzung durch Nachrichtendienste und Polizei
Nutzer von Facebook stimmen mit der Annahme der Datenschutzbestimmungen von Facebook automatisch der Nutzung und Verwendung aller Personendaten von mit Facebook kooperierenden Partnern zu. Hierzu gehören – nach Aussage seriöser Pressequellen über verdeckte Nutzerprofile – auch deutsche und ausländische Polizeibehörden sowie die CIA und staatliche Stellen der USA über den Zugang als Miteigentümer des Netzwerkes. Das erklärte politische Ziel der USA ist es, Touristen bereits vor einer Einreise in die USA überprüfen zu können.
So berichtete Anfang 2008 die Presse, dass die Finanzierung von Facebook über Firmenbeteiligungen des CIA bzw. des Heimatschutzministeriums auch eine Zusammenarbeit von Facebook mit den Nachrichtendiensten der USA nahe legten. So soll Facebook bereits im Jahr 2005 von dem als Tarn- und Beteiligungsfirma des CIA tätigen Unternehmen Accel Partners Geld erhalten haben.
Von dem dort als Vorstand verantwortlichen Gilman Louie ist gleichzeitig eine Vorstandstätigkeit bei der Firma In-Q-Tel bekannt, welche im Jahr 1999 von der CIA gegründet wurde, um mit dem Aufbau einer globalen Datenbank zur Einreisekontrolle zu beginnen. Auch die Firma Greylock Venture gehörte zu den frühen Investoren von Facebook.
Howard Cox, Seniorpartner dieses Unternehmens, war zu diesem Zeitpunkt ebenfalls im Aufsichtsrat von In-Q-Tel tätig. Die US-Geheimdienste können Facebook in ihrer Rolle als Minderheitseigner professioneller durchsuchen und ein hochwertigeres Datamining für geheimdienstliche Zwecke liefern als über verdeckte Nutzerprofile, da für sie als Miteigentümer ähnlich wie für Drittfirmen mit Entwicklerzugang für die Programmierung eigner Apps, ein qualitativ hochwertigerer Zugriff auf die Nutzerdaten möglich ist und nicht die Profilbeschränkungen zur Sichtbarkeit der Inhalte gelten, wie für regulär angemeldete Teilnehmer.
Mitte 2009 wurde bekannt, dass die iranische Polizei Facebook-Profile verwendet, um bei Verhören den Freundeskreis von Regimegegnern und Demonstranten auszumachen und namentlich zu identifizieren.
In Deutschland nutzen Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Zoll Facebook für offene wie auch verdeckte Ermittlungen. In einigen deutschen Ländern nutzt die Polizei die in Facebook veröffentlichten Profilbilder zur Ermittlung von Verkehrssündern.
Veröffentlichung von privaten Nutzerdaten
Im November 2009 veränderte Facebook die Standardeinstellungen zur Privatsphäre. Die Voreinstellungen sind nun so, dass möglichst viele Informationen öffentlich sichtbar sind. Darüber hinaus waren bestimmte Informationen, darunter Name, Profilfoto, Freunde und Gruppenzugehörigkeiten seitdem immer öffentlich sichtbar, auch wenn Nutzer zuvor andere Einstellungen vorgenommen hatten – die früheren Schutzmöglichkeiten waren bei diesen Punkten entfallen.
Im Mai 2010 wurden diese Missstände durch umfassende Veränderung und Vereinfachung der Privatsphären-Einstellungsmöglichkeiten behoben. Seitdem sind lediglich der Nutzername und das Profilbild immer für andere Facebook-Nutzer sichtbar, sämtliche anderen Informationen können über die Privatsphären- oder Profileinstellungen auf nicht-öffentlich gestellt werden.
Die Internet-weite Auffindbarkeit, z. B. durch Suchmaschinen („Öffentliche Suche“), kann für sämtliche Informationen ausgestellt werden. Gegenwärtig können einige Daten so geschützt werden, dass sie für niemanden, nur für Freunde oder für Freunde von Freunden sichtbar sind. Umgekehrt können sich Nutzer auch Veränderungen anzeigen lassen, die befreundete Nutzer vorgenommen haben.
Speicherung der Daten von Nicht-Mitgliedern
Im Februar 2010 kam an die Öffentlichkeit, dass Facebook auch die Daten von Bürgern speichert, die willentlich nicht bei Facebook angemeldet sind. Facebook bietet den Nutzern von Smartphones eine kostenlose Software („App“) an, um ihre Kontakte aus ihrem Telefonbuch mit den Kontakten in Facebook zu synchronisieren. Dabei werden standardmäßig sämtliche Nach- und Vornamen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Geburtstage hochgeladen und bei Facebook gespeichert.
Nutzer berichten, dass dadurch auch die Verknüpfungen und Bekanntschaften von nicht angemeldeten Bürgern ersichtlich werden und bei einer möglichen Neuanmeldung der betreffenden Person bereits umfassende Freundeslisten vorgeschlagen werden. Diese Art der unwillentlichen Datenerhebung widerspricht dem in Deutschland geltenden Recht der informationellen Selbstbestimmung. Inzwischen bietet Facebook zwar ein Kontaktformular an, das es Nicht-Mitgliedern erlaubt, nach Eingabe der eigenen E-Mail-Adresse alle damit verbundenen Daten löschen zu lassen.
Diese Methode ist jedoch nur von Nutzen, wenn Facebook eine Mailadresse bereits mit den anderen gesammelten Daten verknüpft hat. Nach der Aussage Peter Schaars, des Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung, könnten Bürger rechtliche Schritte einleiten. Das US-Unternehmen müsse sich deutschem Recht beugen.
Weitergabe der Benutzeridentitäten durch Facebook-Applikationen
Am 18. Oktober 2010 veröffentlichte das Wall Street Journal einen Bericht über die Weitergabe von Nutzer-IDs an Drittanbieter. Zahlreiche Facebook-Anwendungen konnten durch die Referrer-Informationen des Browsers die ID der Nutzer auslesen und somit potentiell Rückschlüsse auf die reale Identität des Benutzers ziehen.
Bösartige Scripte
Durch bösartige Scripte, die sich Facebook-Funktionen zu Nutze machen, werden Benutzer belästigt oder ausspioniert. Facebook informiert seine Kunden unzureichend und beschränkt sich vorwiegend auf das vom Nutzer oft unbemerkte Beseitigen des Schadcodes.
Erschwertes Löschen des eigenen Nutzerkontos
Wenn ein Facebook-Nutzer sich entscheidet, sein Profil zu löschen, so muss er sich durch zahlreiche Bearbeitungsschritte durcharbeiten. Mehrfach wird ihm empfohlen, sein Facebook-Profil zu behalten oder nur temporär zu deaktivieren. Eine endgültige Abmeldung und Löschung des Profils kann sich über mehrere Monate hinziehen. Teilweise sind fortgeschrittene Computerkenntnisse nötig, über die viele Nutzer nicht verfügen. Beispielsweise muss der Nutzer wissen, wie gezielt Cookies gelöscht werden können.
Dieser unverhältnismäßig hohe Aufwand bewirkt oft, dass viele solcher Nutzer für Facebook erhalten bleiben.
Datenschützer kritisieren diese Vorgehensweise von Facebook als gezielte Einschränkung der Konsumfreiheit. Im Netz kursieren Anleitungen zur Löschung von persönlichen Daten und Profilen, deren Funktion umstritten ist.
Big Brother Award
Im Jahr 2011 wurde Facebook (gemeinsam mit Apple) der Negativpreis Big Brother Award als Datenkrake zuerkannt.
Gesichtserkennungssoftware
Die Freischaltung einer Software zur Gesichtserkennung, die automatisch auf neu hochgeladenen Fotos nach Gesichtern anderer Facebook-Nutzer sucht, um entsprechende Markierungen der Bilder vorzuschlagen, löste bei Datenschützern heftige Kritik aus. Die Funktion wurde in den Vereinigten Staaten im Dezember 2010 und in weiteren Ländern im Sommer 2011 für sämtliche Nutzerkonten aktiviert. Der Dienst gleicht die Gesichter und Namensnennungen auf älteren Fotos mit den neuen Aufnahmen ab und sucht dort nach diesen Gesichtern. Will ein Nutzer diesen Dienst nicht in Anspruch nehmen, muss er ihn manuell abschalten.
Facebook-Partys
Über Facebook gibt es die Möglichkeit, zu Veranstaltungen einzuladen. Dabei hat der Benutzer zwei Möglichkeiten: Er kann eine öffentliche Veranstaltung ausschreiben oder privat zu einer Veranstaltung einladen. Die Option „öffentlich“ muss durch Löschen eines Häkchens deaktiviert werden. Durch Fehlbedienung dieser Option kommt es immer wieder zu Versehen, bei denen als privat geplante Einladungen unbeabsichtigte Megapartys auslösen.
Auch bewusst als „öffentlich“ geplante Facebook-Partys können sich wegen der nicht begrenzten Besucherzahl zu kaum steuerbaren Massenveranstaltungen entwickeln. Während die Mehrzahl der Facebook-Partys überwiegend friedlich verläuft, kam es in Einzelfällen zu Ausschreitungen, die erhebliche Medienaufmerksamkeit finden:
- So hatte ein 16-jähriges Mädchen in Hamburg-Bramfeld anlässlich ihrer Geburtstagsfeier am 3. Juni 2011 eine „öffentliche“ Veranstaltung eingestellt, in deren Folge es zu Sachschäden im Wohnumfeld des Elternhauses kam. Obwohl die Party abgesagt wurde, erschienen 1.600 Jugendliche.
- Ein ähnlicher Fall ereignete sich im Heusweilerer Ortsteil Numborn (Saarland). Rund 2000 Menschen besuchten die bereits bei Facebook entfernte Party. Versuche, die Party wieder abzusagen, scheiterten. Rund 160 Polizeibeamte waren beschäftigt und es kam zu 69 Festnahmen, unter anderem wegen Landfriedensbruch, Körperverletzung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
- Als am 17. Juni 2011 bei einer Facebook-Straßenparty mit 800 Jugendlichen in Wuppertal Feuerwerkskörper und Flaschen geworfen wurden, löste die Polizei die Veranstaltung auf. In der Folge gab es 16 Verletzte und 3 Festnahmen. 41 junge Leute wurden in Gewahrsam genommen.
- Am 28. Juni 2011 kam es in Frankfurt am Main bei der Auflösung einer Facebook-Party zu Sachbeschädigungen und Platzverweisen.
- Am 27. Juli 2011 geriet eine Facebook-Party am Ostseestrand bei Strande (Schleswig-Holstein) außer Kontrolle. Den Sicherheitskräften gelang es zunächst nicht die Party aufzulösen, da alle Zufahrten mit Autos versperrt waren.
- Am 11. September 2011 hatte in Langen (Kreis Cuxhaven) ein 15 Jahre altes Mädchen versehentlich zu einer „öffentlichen“ Geburtstagsfeier eingeladen. Statt der 60 eingeladenen Freunde kamen 400 junge Leute. Als die Eltern die Party beenden wollten, reagierten einige alkoholisierte Jugendliche aggressiv. Da die Feier ausuferte, wurde die Polizei um Hilfe gebeten, die Kräfte aus mehreren Revieren zusammenzog und die Party auflöste. Es kam zu einer Festnahme und Sachbeschädigungen in der Nachbarschaft.
Auch in anderen Ländern, vor allem in England und Australien finden Facebook-Partys erhebliche Aufmerksamkeit:
- Am 11. Februar 2010 wurde über Facebook zu einer Party in eine leerstehende Villa in London eingeladen, in deren Verlauf das gesamte Gebäude von den rund 2000 jungen Leuten arg beschädigt wurde.
- Im Oktober 2010 lud ein 16-jähriges Mädchen in Sydney zu einer Facebook-Party ein, zu der sich fast 200.000 junge Menschen anmeldeten. Ein 17-Jähriger hatte sich unter falschem Profil als das Mädchen ausgegeben und die Einladung weiter verbreitet. Ihm drohen bis zu 3 Jahren Haft.
- Im australischen Melbourne geriet die Facebook-Party eines Teenagers außer Kontrolle, als rund 500 Gäste erschienen. Der spektakuläre Polizeieinsatz mit Hubschrauber und Hundestaffeln fand internationales Medieninteresse.
Ausschreitungen bei Facebook-Partys haben in Deutschland zu einer verstärkten politischen Diskussion geführt: Die Vorschläge der Landesbehörden reichen von der Verhängung eines lokal begrenzten Platzverbotes bis zum Erlass eines generellen Verbots wegen Aufforderung zum Landfriedensbruch.
Von Seiten der Sicherheitsbehörden und der Gewerkschaft der Polizei wird darauf hingewiesen, dass bei den Einsätzen erhebliche Kräfte gebunden werden, die für die originäre Polizeiarbeit dann nicht mehr zur Verfügung stehen. Auch die Kosten des Polizeieinsatzes sind beträchtlich: Der Einsatz in Heusweiler soll 115.000 EUR gekostet haben.
In der Sozialforschung werden Facebook-Partys als ein neues Phänomen einer herausforderungsarmen und für junge Menschen tendenziell langweiligen Wohlstandsgesellschaft gewertet und die Teilnehmer als „spaßorientierte Menschen“ gesehen, die das Massenerlebnis genießen wollen. Es handele sich um eine Modeerscheinung, die nach einer gewissen Zeit wieder abklingen werde.
Psychologen werten die Begeisterung für das anonyme Zusammenkommen zum Feiern als grundsätzlich normal („der Mensch ist ein soziales Lebewesen“) und das Bedürfnis nach Kontakt könne sich bei Jugendlichen äußerst positiv auswirken. Die in sozialen Netzwerken übliche virtuelle Kontakterstellung könne jedoch auch zu einer nicht mehr handhabbaren Vielzahl von Kontakten und damit verbundenen exzessiven Reaktionen führen.
Facebook hatte lange Zeit auf die Probleme nicht reagiert. Nicht zuletzt durch den verstärkten öffentlichen und politischen Druck sowie durch das Erscheinen des Konkurrenten Google+ im Sommer 2011 (bei dem der Nutzer die Einstellungen relativ genau steuern kann) hat Facebook erstmals Verständnis für die Ordnungsbehörden geäußert: In einem Gespräch mit dem Bundesminister des Innern am 8. September 2011 hat Ricard Allen (Director European Policy Facebook) angeboten, einen Leitfaden zu erarbeiten, der den Behörden schnell erreichbare Ansprechpartner bei Facebook sowie Maßnahmen nennen soll. Bislang liegt dieser Leitfaden nicht vor.
„Gefällt mir“-Knopf und Fanseiten
Der von Facebook für die Anbieter anderer Webseiten bereitgestellte „Gefällt mir“-Knopf bzw. -Schaltfläche (englisch „Like Button“) geriet im Sommer 2011 in die Kritik, nachdem bekannt wurde, dass beim Besuch von Seiten, auf denen sich dieses Plug-in befindet, automatisch ein zwei Jahre lang gültiges Cookie ausgelesen wird, das dem Nutzer ohne seine Zustimmung vorher beim Anschauen von Facebook-Seiten auf seinen Computer übertragen wurde.
Dieses Auslesen findet dabei unabhängig vom Anklicken des „Gefällt mir“-Knopfes statt und unabhängig davon, ob der Besucher einer Website Mitglied bei Facebook ist oder nicht. Von Besuchern einer Seite mit dem „Gefällt mir“-Knopf, die mit ihrem Computer zuvor noch keine Facebook-Seite besucht haben, kann das Plugin Informationen wie IP-Adresse und Browsertyp auslesen. Bei Personen, die selbst Mitglieder bei Facebook sind, und eine Seite besuchen, die das Plug-in enthält, können die Informationen über das Aufrufen der Seite mittels des Cookies sogar mit ihrem Facebook-Nutzerprofil zusammengeführt werden.
Da auf diese Weise ein Profil der Bewegungen im Internet erstellt werden kann, das all die Seiten mit der Anwendung aufzeigt, die ein Nutzer besucht hat, entschied das deutsche Verbraucherschutzministerium, dass die Anwendung, bis zur Sicherstellung einer datenschutzkonformen Lösung, nicht mehr auf Webseiten von Behörden eingebunden werden soll. Ebenso wurde Politikern empfohlen, ihre privaten Fanseiten bei Facebook abzuschalten, da diese von Besuchern aufgerufen werden können, die zuvor noch nie Kontakt mit Facebook hatten, und auf deren Computer dann das Cookie anlegen.
Der „Gefällt mir“-Knopf von Facebook wird auf 16,0 % aller Websites verwendet.
Rechtsstreitigkeiten
studiVZ
Das Konzept von Facebook hat einige Nachahmer wie studiVZ und wer-kennt-wen gefunden. So wurde der im deutschsprachigen Raum verbreitete Konkurrent studiVZ dafür kritisiert, ein bis in die Details von Funktion, Aufbau und Aussehen gehender Nachbau von Facebook zu sein. Am 19. Juli 2008 reichte Facebook beim US-Bezirksgericht in San José (Kalifornien) Klage gegen die Betreiber des studiVZ ein, der Vorwurf lautet Diebstahl geistigen Eigentums. Jedoch ist Facebook mit dieser Klage gescheitert. Im September 2009 teilten beide Unternehmen mit, man habe sich geeinigt, und studiVZ werde einen Geldbetrag an Facebook zahlen.
ConnectU (Winklevoss-Zwillinge)
Die Kommilitonen von Zuckerberg an der Harvard University, die Zwillinge Tyler und Cameron Winklevoss, beschuldigen Zuckerberg, dass er ihnen die Idee für ihr Online-Netzwerk ConnectU („Vernetze Dich“) gestohlen hatte. Die Brüder und ein Freund haben 2003 Zuckerberg mit der Weiterentwicklung ihres Programms beauftragt, Zuckerberg habe sich aber nicht an den Vertrag gehalten, sondern im Februar 2004 mit Facebook sein eigenes Netzwerk gestartet. Diese Darstellung wird von Facebook zurückgewiesen.
2008 zahlte Zuckerberg nach einer Einigung mit den Winklevoss-Brüdern 65 Millionen US-Dollar, davon 20 Millionen Dollar in bar und Facebook-Anteile im Wert von damals 45 Millionen Dollar. Später wollten die Winklevoss den Vergleich wieder rückgängig machen: Sie gaben als Grund an, dass die Gegenseite sie über den wahren Wert von Facebook getäuscht und sie zu wenig Geld und Anteile erhalten hätten. Das Berufungsgericht in San Francisco wies diese Sichtweise 2011 zurück und fand, die Zwillinge hätten damals einen „vorteilhaften“ Deal ausgehandelt. Die Brüder legten Protest gegen dieses Urteil ein.Im Juni 2011 akzeptierten die Zwillinge den ursprünglichen Vergleich und beendeten ihre juristischen Bemühungen.
Grant Raphael
Am 24. Juli 2008 verurteilte ein Gericht in London Grant Raphael zu einer Zahlung von 22.000 Pfund wegen Persönlichkeitsverletzungen und falscher Beschuldigungen. Raphael hatte eine falsche Facebook-Seite über einen ehemaligen Klassenkameraden und Geschäftspartner erstellt. Auf ihr behauptete Raphael unter dessen Namen, dass er homosexuell und nicht vertrauenswürdig sei.
Datenschutzanzeigen gegen europäische Facebook-Zentrale
Mitte August 2011 brachte eine Gruppe von Facebook-Nutzern rund um den österreichischen Jus-Studenten Maximilian „Max“ Schrems 16 Anzeigen bei der irischen Datenschutzbehörde gegen Facebook Ireland Ltd. ein. Alle Nutzer außerhalb der Vereinigten Staaten und Kanada haben ausschließlich einen Vertrag mit Facebook Ireland Ltd., die für Europa zuständige Tochtergesellschaft von Facebook.
Die Studentengruppe ist der Ansicht, dass die irische Behörde zur Durchsetzung der Datenschutz- und Konsumentenschutzrechte der Facebook-Nutzer in der Europäischen Union zuständig ist. Die Gruppe begründet dies damit, dass auf Grund des Firmensitzes in Dublin europäisches Datenschutzrecht anzuwenden sei und beruft sich neben dem irischen Data Protection Act auf die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG von 1995.
Am 24. August übermittelte der Data Protection Commissioner in Ireland (DPC) den Anzeigenden ein Schreiben, dass die irische Behörde sich zuständig erklärt und die Ermittlungen aufnehmen wird. Am 4. September berichtete die irische Tageszeitung Irish Independent, unter Berufung auf den DPC, dass die Behörde umfassend, über den Inhalt der 16 Anzeigen hinaus, ermitteln wird. Als schärfste Form nach irischem Datenschutzrecht soll auch eine Untersuchung in der Facebook-Europazentrale in Dublin stattfinden. Dies wurde von der Sprecherin der irischen Datenschutzbehörde auf Anfrage von ORF.at bestätigt.
Verbraucherzentralen gegen Facebook
Am 6. März 2012 entschied das Landgericht Berlin, dass zahlreiche Klauseln in den AGB von Facebook unwirksam sind. Facebook darf sich demnach in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen kein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil eingestellt haben. Facebook darf urheberrechtlich geschützte Werke nur nach Zustimmung der Facebook-Mitglieder verwenden. Rechtswidrig ist nach Ansicht des Landgerichts Berlin zudem die Einwilligungserklärung, mit der die Facebook-Mitglieder der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen.
Überdies muss Facebook sicherstellen, dass über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert wird. Schließlich verstößt der Freundefinder-Button gegen deutsches Recht. Insbesondere untersagte das Gericht den Adressimport aus der Adressdatei des Anwenders in den Datenbestand von Facebook, der mit diesem Button ausgelöst wird.
Unlautere Werbung
Soziale Netzwerke bieten Unternehmen häufig die Möglichkeit zur Selbstdarstellung. Die Unternehmenspräsenzen unterliegen dabei regelmäßig den gleichen gesetzlichen Vorgaben, wie sonstige kommerzielle Websites. Das Landgericht Aschaffenburg musste sich nun mit der Frage befassen, ob ein kommerzieller Anbieter, der sein Unternehmen unter facebook darstellt, verpflichtet ist, auch dort ein vollständiges und transparentes Impressum einzustellen. Das Gericht bejahte dies und nahm einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 TMG in Verbindung mit §§ 3, 4 Nr. 11 UWG an.
Quelle: Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Facebook)